Finanzen Lohnnebenkosten: Was kommt auf Unternehmer zu? von admin 26. März 2018 26. März 2018 3 Minuten lesen 72 Obwohl sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern als sehr hoch empfunden, sind die Lohnnebenkosten in Österreich zwar höher als im europäischen Durchschnitt angesiedelt, jedoch nicht allzu weit davon entfernt. Doch was genau beinhalten diese Kosten und was bedeuten sie für den Unternehmer? Lassen Sie uns die Aufschlüsselung im Detail betrachten (manche Parameter können branchen- und landesabhängig von den angegebenen Prozentsätzen abweichen). Lohnnebenkosten: Überblick Als Lohnnebenkosten sind in Österreich jene Personalkosten zu verstehen, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Direktlohn entrichtet werden müssen. Auf den ersten Blick wirken diese Kosten gerade für angehende Unternehmer sehr hoch; mit guter Planung stellen sie allerdings ebenso wenig ein Problem dar wie die gefürchteten SVA-Zahlungen für Selbstständige. Dennoch sollten Sie bei Ihrer Mitarbeiterplanung auf die passende Kalkulation achten, denn es genügt nicht nur mit dem Bruttolohn zu rechnen! Diverse Online-Rechner können einen ersten Überblick geben, sollten jedoch kein Expertengespräch ersetzen. Folgende Nebenkosten müssen in jedem Fall (aufs Monat gerechnet) miteinbezogen werden: Dienstgeberanteil Der Dienstgeberanteil beinhaltet die Abgaben für die Leistungen der Sozialversicherung. Der berechnete Prozentsatz liegt für Arbeiter und Angestellte aktuell bei 21,48% und wird ausgehend vom Nettobezug berechnet. Kommunalsteuer Ca. 3% der Summe der Arbeitslöhne in einem Kalendermonat müssen als Kommunalsteuer an die Gemeinde ausgezahlt werden. In Wien gibt es zusätzlich eine U-Bahnsteuer. Mitarbeitervorsorgekasse Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter anmelden, so müssen Sie zunächst eine Betriebliche Vorsorgekasse auswählen. Zu leisten sind dann 1,53% BV-Beitrag (vom sozialversicherungsrechtlichen Entgelt). Falls Sie bereits konkret nach einer BV suchen, finden hier eine Liste der bestehenden Mitarbeitervorsorgekassen. Familienausgleichsfonds Der Familienausgleichsfonds wird pro Monat seitens des Unternehmens mit 3,9% der Summe aller Arbeitslöhne pro Kalendermonat unterstützt. Zuschläge Der sogenannte DZ, also Zuschuss zum Dienstgeberbeitrag ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Auf der Seite der WKO finden Sie eine aktuelle Auflistung. Unser Tipp: Förderungen nutzen Die oben genannten Beiträge wirken gerade auf Jungunternehmer auf den ersten Blick einschüchternd. Nutzen Sie daher in jedem Fall bestehende österreichische Förderungen zur Mitarbeitereinstellung. Bei der Lohnnebenkostenförderung für den 1. Mitarbeiter bei einem EPU werden so zum Beispiel 25% des Bruttolohns für ein Jahr gefördert. Informieren Sie sich daher unbedingt über mögliche Förderungen zur Mitarbeitereinstellung! Fazit Lohnnebenkosten können vom EPU bis hin zum Großbetrieb eine Herausforderung darstellen. Daher lohnt es sich in jedem Fall im Vorhinein die anfallenden Kosten genau zu berechnen, sich vom Experten zur individuellen Situation beraten zu lassen und etwaige Förderungen zu nutzen. ___ Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde, beziehen sich die Angaben – falls nicht ausdrücklich anders erwähnt – auf Angehörige beider Geschlechter. GründungUnternehmer 0 FacebookTwitterPinterestEmail voriger Beitrag Do’s und Don’ts im E-Mail-Verkehr: Unser Knigge nächster Beitrag Den ersten Mitarbeiter einstellen: Ihre Checkliste Ähnliche Artikel Mein Körper ist mein wichtigstes Werkzeug. 24. Februar 2023 DAS MOERISCH – Genießerrefugium am Millstätter See 10. Januar 2023 Cybersicherheit in heimischen Unternehmen 5. Januar 2023 7 Tipps für den perfekten Weihnachtspost für Instagram 21. Dezember 2022 Social Media-Auftritt muss gut durchdacht sein 9. Dezember 2022 Onboarding von Mitarbeitern: So erleichtert man den Start 29. November 2022 Großarler Troadkastn 22. November 2022 Durch Zufall zur Geschäftsidee 17. November 2022 Kaufen, wo es wächst 15. November 2022 ABC Fliesen- und Bauwaren 31. Oktober 2022